Ohne Fahrerlaubnis aber unter Alkoholeinwirkung
Blutprobe wurde angeordnet und Strafanzeige erstattetAm Donnerstag Abend kontrollierte eine Streife der Geseker Polizei auf der Ringstraße den 53-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades. Dabei stellte sich heraus, dass der Geseker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin ergab sich der Verdacht von Alkoholeinfluss, der durch einen Alkoholvortest (1,38 Promille) bestätigt wurde. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutprobe an, die Polizei erstattete Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinwirkung.