Einspruch gegen Grundsteuer
Vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe ist u.a. folgende Klage anhängig.
Das Verfassungsgericht muss klären, ob die Erhebung der Grundsteuer bei selbstgenutzten Wohnobjekten verfassungsgemäß ist oder nicht.
Geklagt haben zwei Schwarzwälder Nachbarn, die nicht länger bereit sind, für ihre Einfamilien-Häuser Grundsteuer zu zahlen. Hauptargument der beiden klagenden Nachbarn ist, dass sie ihre Häuser selbst bewohnen.
Somit steht der Grundsteuer keine Einnahme gegenüber, wie dies im Fall einer Fremdvermietung an Dritte ist. Dadurch zehrt die Grundsteuer über die Jahre den Wert der Einfamilien-Häuser auf. Die Grundsteuer führt damit zu einer – grundsätzlich verfassungswidrigen- Besteuerung der Substanz nach Ansicht der Kläger.
Der rechtliche Standpunkt der beklagten Gemeinde ist genauso deutlich: Die selbst genutzten Einfamilien-Häuser können die Kläger vermieten. In diesem Fall würden die Kläger einen Ertrag durch den Mietzins erzielen, der der Grundsteuer gegenüber steht. Die Unterlassung der Vermietung führt also nicht zu einer Substanzbesteuerung, sondern zur Besteuerung der zu erwarteten Mieteinkünfte als so genannter Sollertrag.
Wie letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist offen.
Dieser Text dient nur als Hinweis. Ob jemand Einspruch gegen die Grundsteuer erheben möchte, bleibt jedem selber überlassen. Weitere Informationen zum Thema findet Ihr hier.