Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis
Rollerfahrer fiel mit schwarzem Versicherungskennzeichen auf
Am Montag Nachmittag fiel einer Streife der Geseker Wache auf der Hauptstraße ein Motorrollerfahrer auf, der mit einem alten Versicherungskennzeichen (schwarz statt blau) unterwegs war. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 40-jährige Geseker auch keine Fahrerlaubnis hat. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis erstattet.