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Registrierung vor dem Gottesdienstbesuch

Ab Samstag, 30. Mai, sind die BesucherInnen von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit namentlich zu erfassen. Daher  müssen  Name, Anschrift und Telefonnummer, mehr Daten sind nicht erforderlich, erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden.
Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“

Um lange Schlangen, wie sie an Pfingsten entstanden sind zukünftig zu vermeiden  kann einem Registrierungsbogen bereits zu Hause ausfüllen und mit zur Kirche gebracht werden. 

Anwesenheit-Bogen zum Ausdrucken hier: Anwesenheit-Gottesdienst

 

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